Am besten gleich nach dem Entzug der Fahrerlaubnis. Das Ergreifen spezifischer Maßnahmen und der Wille zur Besserung kann auch Einfluss auf die gerichtlich verhängte Sperrfrist haben. Haben Sie schon ein negatives Gutachten erhalten, sollten Sie sich sofort informieren, wie Sie sich verhalten sollen. Wird das Gutachten aktenkundig, kann es bei der nächsten Begutachtung gegen Sie verwendet werden.
Bei Auffälligkeit mit Drogen
Wenn Sie im Zusammenhang mit Drogen auffällig wurden, egal ob es einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt, sollten Sie sich sofort informieren, ob eine MPU, oder ein fachärztliches Gutachten auf Sie zukommt. Sie erhalten weder in einem Ermittlungsverfahren, noch in einem Bußgeld- oder Strafverfahren, Auskunft darüber, ob die Verwaltungsbehörde Ihren Führerschein entzieht, oder Gutachten zur Vorbereitung des Entzugs fordert. Rufen Sie uns also gleich an, wenn, in welcher Form auch immer, polizei- oder gerichtlich wegen Drogen gegen Sie ermittelt wird.
Bei Erreichen der Punktegrenze
Sollten Sie durch ein weiteres Vergehen im Straßenverkehr 8 oder mehr Punkte (ab 01.05.2014) erreichen, muss die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen den Führerschein entziehen. Sie sollten nicht abwarten bis der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, oder gar bis der Bescheid über den Entzug der Fahrerlaubnis eintrifft, sondern gleich reagieren. Gerade Mehrfachpunktetäter haben es bei der MPU besonders schwer, da Gutachter von einem stark verfestigten Fehlverhalten ausgehen, das nur schwer korrigierbar ist. Von daher sind die 6 Monate Sperre, nach dem behördlichen Entzug der Fahrerlaubnis, manchmal nicht ausreichend für eine erfolgreiche Vorbereitung.
Die Kosten für eine Beratungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die MPU sind nicht gesetzlich geregelt. Das hat Vor- und Nachteile. Der Nachteil liegt ganz klar darin, dass die Kosten nichts über die Qualität der Beratung aussagen. Skeptisch sollten Sie allerdings werden, wenn mehr als 1.700,00 Euro für eine einzelne Maßnahme anfallen. Die Kombination von Gruppen- und Einzelseminaren sollten 2.000,00 Euro nicht überschreiten.
Erklärungen zu Seminaren finden Sie unter "Vorbereitungsangebote".
Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt davon ab, welcher Aufwand betrieben werden
muss, um alle Voraussetzungen für ein positives Gutachten zu erfüllen. Das ist individuell
unterschiedlich und sollte in einem unverbindlichen persönlichen Informationsgespräch
geklärt werden. Lassen Sie sich hier über alle Kosten aufklären.
Gruppenseminare /-kurse
Bei Gruppenmaßnahmen sollten Sie sich genau über den Inhalt informieren. Meist stellt sich dann heraus, dass Sie die hier vermittelten Inhalte auch durchaus über das Internet bekommen und auch noch kostenlos. Die Kosten für Gruppenseminare belaufen sich auf 100,00 Euro bis 600,00 Euro. Erklärungen über Sinn und Nutzen von Gruppenseminaren finden Sie unter Seminare / Kurse.
Einzelmaßnahmen /-beratung
Einzelmaßnahmen sind, fachliche Qualifikation und Erfahrung des Beraters vorausgesetzt, am effektivsten. Um die Anforderungen im psychologischen Teil der MPU zu erfüllen sind Einzelgespräche unerlässlich.
Für Gesprächseinheiten werden Sie Angebote zwischen 60,00 Euro und 100,00 Euro bekommen, wobei die Zeit für eine Gesprächseinheit zwischen 45 und 60 Minuten variiert.
Entscheidend für Sie ist allerdings nicht, ob man Ihnen 100,00 Euro für 45 Minuten oder 60,00 Euro für 60 Minuten anbietet. Entscheidend ist, was Sie bezahlt haben, wenn die Beratung abgeschlossen ist.
Sie können selbst nicht abschätzen, welche Anzahl an Gesprächseinheiten notwendig ist, um die MPU zu bestehen. Wenn ein Berater mit Ihnen 30 Gesprächseinheiten für je 60,00 Euro macht, müssen Sie dafür 1.800,00 Euro bezahlen. Wenn ein Berater, der 90,00 Euro für die Gesprächseinheit nimmt, mit 15 Gesprächseinheiten auskommt, bezahlen Sie nur 1.350,00 Euro.
Viele Berater schrecken davor zurück, Ihre Kunden über den tatsächlichen Aufwand der Beratung aufzuklären. Daher gibt es nicht selten Lockangebote, in denen 6 – 8 Gesprächseinheiten angeboten werden, die dann durchaus ausreichend seien sollen. Das mag im Einzelfall auch zutreffen, bei mehr als 80 % der MPU-Betroffenen sind aber eher 15 bis 20 Gesprächseinheiten notwendig.
Kein seriöser Berater kann Ihnen sagen, wie viel Gesprächseinheiten maximal notwendig sind, um Sie erfolgreich zu beraten. Er kann Ihnen aber, nach einem ausführlichen Informationsgespräch sagen, wie viel er Minimum benötigt. Lassen Sie sich dieses Minimum genau erklären und vereinbaren Sie dann einen Festpreis für die Beratung.
Damit haben Sie eine klare Aussage über die Beratungskosten und vermeiden, dass immer weitere Gesprächseinheiten die Kosten in die Höhe treiben.
Seien Sie skeptisch, wenn pauschal eine bestimmte Anzahl an Gesprächseinheiten veranschlagt wird, ohne dass der Berater sich vorher ausführlich mit Ihrem Fall beschäftigt hat.