Gutachtenergebnisse

Es gibt 3 verschiedene Möglichkeiten, wie Ihr MPU-Gutachten ausgehen kann:

1. positives Gutachten

2. negatives Gutachten

3. negatives Gutachten mit Kursempfehlung

Bei einem positivem Gutachten konnten die Eignungszweifel ausgeräumt werden. Wenn sie das Gutachten bei Ihrer Fahrerlaubisbehörde vorlegen, kann diese Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Ist Ihr Checkkartenführerschein noch nicht da, können Sie sich auch eine vorläufige Fahrerlaubnis austellen lassen

Bei einem negativen Ausgang der Begutachtung, konnten die Eignungszweifel nicht ausgeräumt werden. Sie sollten sich möglichst schnell mit einem fachkundigen Berater besprechen, ob sie das Gutachten abgeben. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Ist das Gutachten in Ihrer Führerscheinakte, werden alle Ihre Angaben bei der nächsten Begutachtung verwertet.

In diesem Fall bestehen noch Eignungsbedenken, die allerdings durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreigung (§ 70 FeV) ausgeräumt werden können. Die Fahrerlaubnisbehörde muss allerdings zustimmen, was sie in der Regel auch macht. Das bedeutet aber auch weitere Kosten von ca. 500,00 €.


Wichtig: Das Gutachten ist nur eine Entscheidungshilfe über die Erteilung oder Versagung der Fahrerlaubnis. D. h. die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht an das Ergebnis der MPU gebunden. Es kommt aber in der Praxis nur selten vor, dass sich eine Fahrerlaubnishörde entgegen dem Ergebnis entscheidet.