Nachschulungskurs nach § 70 FeV

Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

Bei einem negativen Ergebnis der MPU, muss der Gutachter prüfen, ob ein Kurs nach § 70 FeV ausreicht, um die Fahreignung wieder herzustellen. Ist dies der Fall, dann wird dem negativen Gutachten eine entsprechende Empfehlung hinzugefügt. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet dann, ob sie dieser Empfehlung nachkommt, was in der Regel der Fall ist. Sie müssen dann "nur" diesen Kurs besuchen und bekommen dann Ihre Fahrerlaubnis erteilt. Es erfolgt keine weitere MPU.

Die Kurse sind in der Fachwelt allerdings zu recht umstritten. Schaut man sich die Gutachtenergebnisse der einzelnen Begutachtungsstellen an, wird deutlich warum.

Der Anteil an negativen Gutachten mit Kursempfehlung wird von der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) für 2013 mit 6,7 % angegeben. Für die erstmalig Alkoholauffälligen wird eine Quote von 11,5 % angegeben. Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass Begutachtungsstellen, die keine Tochterfirmen mit Schulungsprogramm unterhalten, Zuweisungsquoten von unter 1 % haben. Das bedeutet, dass die anderen Begutachtungsstellen, also die mit entsprechenden Tochterfirmen, mindestens das 10 fache an Zuweisungsquote aufweisen. Ist doch interessant oder?

Warum dieser gravierende Unterschied? Ein § 70 Kurs kostet rund 350,00 Euro aufwärts. Ein möglicher Erklärungsansatz wäre daher: Je mer Gutachten mit Kurzszuweisung, desto mehr Umsatz für die Tochterfirma.

Ist das nun für Sie gut oder schlecht? Wenn Sie ein negatives Gutachten mit Kurszuweisung bekommen sind Sie vielleicht froh, weil keine weitere Begutachtung ansteht. Allerdings bedeutet dass dann auch, zusätzliche Kosten und ein weiterer Zeitverlust von mindestens 2 Monaten.

Sie sollten nicht auf eine Kurzuweisung spekulieren, um sich im Vorfeld eine Vorbereitung auf die MPU zu sparen. Die Wahrscheinlichkeit ein negatives Gutachten zu erhalten, liegt um mehr als das fünfache höher. Im Vergleich mit Personen, die eine proffessionelle Vorbereitung gemacht haben, liegt die Rückfallquote von Kurteilnehmern nach § 70 FeV deutliche höher. Ob Sie sich mit der Spekulation auf eine Kurszuweisung wirklich Geld sparen, ist seht unwahrscheinlich.