Die Fragen der Gutachter sind kein „Geheimniss“!
Für die Gutachter gibt es keinen vorgegebenen Fragenkatalog. Es gibt Kriterienbereiche die der Gutachter abfragen muss, die in den Beurteilungskriterien für die Kraftfahreignung festgelegt sind. Wie die Fragen gestellt werden und in welcher Reihenfolge obliegt dem Gutachter.
Es gibt keine Standardantworten auf die Fragen des Gutachters. Alle Antworten werden auf Nachvollziehbarkeit geprüft. Für den Laien ist es nicht verständlich, was eine Antwort nachvollziehbar macht, da hierzu das nötige Wissen fehlt. Erst durch die individuelle MPU-Beratung werden dem MPU-Betroffenen die Zusammenhänge, zwischen der eigenen Persönlichkeit und der damit verbundenen Problematik, klar.
Zunächst wird der psychologische Gutachter Sie zu Ihrer Biographie befragen. Dazu gehört die schulische und berufliche Ausbildung, derzeitige Tätigkeit, Familienstand und Hobbys.
Dann wird häufig die Frage gestellt „Warum sind sie heute hier?“ und / oder „Was wollen Sie heute ausdrücken?“
Weitere Fragen beziehen sich auf die aktenkundigen Delikte. Der Gutachter hinterfragt, wann, wie und warum das jeweilige Delikt entstanden ist. Dann hinterfragt der Gutachter die persönliche Vorgeschichte im Zusammenhang mit den Delikten und welche persönlichen Bedingungen hierfür verantwortlich waren.
Welche Veränderungen im Zusammenhang mit den persönlichen Bedingungen eingeleitet wurden, sind weitere Fragen des Gutachters.
Wichtig: Sie müssen bei der MPU die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde ausräumen. Ist eine Ihrer Antworten für den Gutachter nicht nachvollziehbar, wird das Ergebnis negativ.
In unserem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie darüber auf, was ein Gutachter von Ihnen erwartet und wie Sie diese Erwartungen erfüllen können.