MPU Gebühren

MPU Gebühren

Die Kosten für eine MPU waren bisher in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) festgelegt. Sie waren für alle amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung verbindlich.

Dies ist seit dem 01.08.2018 nicht mehr so. Was sich für Sie geändert hat, erfahren Sie hier.

Die Gebühren, gültig bis zum 31.07.2018.

Auszug Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) Betrag netto MwSt Betrag
451 medizinisch-psychologische Gutachten nach den §§ 2a und 4
Absatz 10 StVG sowie § 11 Absatz 3, den §§ 13 und 14 FeV
451.1 körperliche und geistige Beeinträchtigungen (§ 11 Absatz 3
i. V. m. Absatz 2 FeV), ausgenommen neurologisch-psychiatrische
Beeinträchtigungen

204,00

38,76

242,76

451.2 neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen (§ 11
Absatz 3 i. V. m. Absatz 2 FeV)

289,00

54,91

343,01

451.3 Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung (§ 11 Absatz 3
Nummer 3 FeV)

220,00

41,80

261,80

451.4 Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern
451.5 und 451.6; § 11 Absatz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 10 Nummer 2 FeV und §
2a Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 10 StVG)

292,00

55,48

347,48

451.5 Alkoholauffällige (§ 13 Nummer 2 FeV) 338,00 64,22 402,22
451.6 Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige (§ 14 FeV) 338,00 64,22 402,22
Soweit von der Begutachtungsstelle selbst ein Drogenscreening durchgeführt wird, erhöht sich der Betrag um 128,00 Euro.

128,00

24,32

152,32

451.7 Untersuchungen bei Mehrfachfragestellungen (§ 11 Ab-
satz 6 FeV)
für die
Fragestellung mit der höchsten Gebühr den vollen Satz; für alle weiteren Fragestellungen insgesamt 1/2 der hierfür geltenden höchsten Gebühr
451.8 Teiluntersuchungen oder Nachuntersuchungen 1/2 bis 2/3 der jeweiligen Gebühr nach den Nummern 451.1 bis 451.6

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html Stand 25.01.11