Ablauf einer MPU

Eine MPU besteht aus 4 Bereichen. In der Regel bekommen Sie nach der Anmeldung den Fragebogen ausgehändigt. Die weiteren Bereiche sind in der Reihenfolge variabel.
Es gibt keine einheitlichen Fragebögen. Jeder Träger von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung, hat da seine eigenen Vorlieben.

Was alle gemeinsam haben, sind biografische und medizinische Fragen. Zu den biografischen Fragen gehören Angaben zum Beruf, Familienstand, Hobbys, Datum der Führerscheinerteilung und jährliche Kilometerleistung. Die medizinischen Fragen beziehen sich auf erlebte Krankheiten, aktuelle Krankheiten, körperliche Einschränkungen und aktuelle Medikamenteneinnahme.

Manche Begutachtungsstellen hinterfragen auch noch Konsumgewohnheiten, spezifisches Wissen über Alkohol oder Drogen und verlangen Auskünfte über den Ausgang früherer Begutachtungen.

Die hier gemachten Angaben werden dann mit den Angaben aus dem medizinischen und psychologischen Teil verglichen. Werden hier unterschiedliche Angaben gemacht, hat das einen negativen Einfluss auf das Untersuchungsergebnis. Mangelt es an spezifischem Wissen, kann dies zu einer Kursempfehlung, nach § 70 FeV, führen.

Bei den Leistungstests haben die wenigsten Personen (weniger als 1%) Probleme. Die Anforderungen sind in Abhängigkeit der beantragten Führerscheinklassen. Personen, die z. B. auch LKW-Klassen beantragt haben, müssen bessere Ergebnisse erzielen als die Personen, die nur eine PKW-Klasse beantragt haben. Die Ergebnisse der Leistungstests werden in der Regel in Prozenträngen angegeben. Das heißt, z. B. bei einem Prozentrang von 60, dass 40 % der gleichaltrigen Personen gleichen Geschlechts bessere Ergebnisse erzielt haben. Es ist also kein Hinweis auf die Anzahl der richtig oder falsch bearbeiteten Aufgaben. Für die PKW- oder Motorrad-Klassen reicht ein Prozentrang von durchgängig 17 aus, um die Leistungstests zu bestehen.

Sollten Sie dennoch zu den wenigen Personen gehören, die den Anforderungen nicht genügen, gibt es noch die Möglichkeit einer Fahrverhaltensbeobachtung. Grundlage hierfür ist, dass es weder aus psychologischer noch medizinischer Sicht Eignungsbedenken gibt und die Ergebnisse des Leistungstestes nicht zu schlecht sind. Letzteres entscheidet meist der Gutachter des psychologischen Teils der MPU, da dieser dann mit Ihnen und einem Fahrlehrer die Fahrverhaltensbeobachtung durchführt. Dabei fahren Sie, zusammen mit einem Fahrlehrer und Gutachter ca. 45 – 60 Minuten, um zu zeigen, dass Sie den Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen sind.

Die medizinische Untersuchung ist in Abhängigkeit der zu beantwortenden Fragestellung. Grundsätzlich werden neurologische Untersuchungen durchgeführt, die die Koordinationsfähigkeit (Finger-Nase-Versuch, auf einem Bein stehen) betreffen, Blutdruckmessung und je nach Begutachtungsstelle auch eine Prüfung auf Diabetes. Weiter findet eine Befragung zu Vor- und aktuellen Erkrankungen statt. Auch wird nach aktuellem Nikotinkonsum gefragt, was aber so gut wie keine Bedeutung hat. Außer man hat gelbe Finger, gelbe Zähne, riecht wie ein voller Aschenbecher und gibt einen Konsum von 10 – 15 Zigaretten am Tag an. Da könnten dann auch die weiteren Angaben durchaus in Frage gestellt werden.

Für den Mehrfachpunktetäter ist die med. Untersuchung damit schon erledigt.

Bei Alkohol- und Drogenfragestellungen werden weitere Untersuchungen gemacht. Diese betreffen Untersuchungen des Körpers, des Urins und des Blutes. Auch werden Fragen zu der Konsumvorgeschichte gemacht. Diese Antworten werden später mit den Antworten aus dem psychologischen Teil der MPU verglichen und auf eventuelle Widersprüche geprüft.

Bei Alkoholfragestellung

Bei Alkoholfragestellung wird der Körper auf mögliche Anzeichen von vorhergehendem oder anhaltendem Alkoholmissbrauch untersucht. Anzeichen hierfür sind z. B. Gelbfärbung von Augen und Haut aufgrund von Leberstörungen, "Spider naevi“ das sind geplatzte Äderchen die spinnennetzartig auseinander laufen und mittig einen roten Fleck aufweisen, Rötungen der Fußsohlen und Handinnenflächen, bleibende Erweiterungen oberflächlicher Hautgefäße (z. B.Trinkernase).

Bei der Befragung zur Alkoholvorgeschichte geht es um den Umgang mit Alkohol und der persönlichen Einschätzung der Alkoholproblematik. In dem Zusammenhang fragt der med. Gutachter auch nach erlebten Blackouts bzw. Gedächtnislücken nach exzessivem Konsum. Diese Fragen kommen auch im psychologischem Teil der MPU und sind für einige MPU Betroffene schon der erste Stolperstein. Es wird bei den Angaben oft verharmlost oder, man glaubt es kaum, auch übertrieben. Hierfür gibt es auch keine Standardantworten, wie sie leider oftmals von nicht ausreichend erfahrenen Beratern vermittelt werden.

Weiter wird nach Veränderungen im Konsumverhalten gefragt und wie diese erlebt wurden. Auch diese Frage wird im psychologischen Teil gestellt. Klingt einfach zu beantworten, hat aber seine Tücken, insbesondere wenn keine Veränderung eingeleitet wurde und nur eine Geschichte erzählt wird, oder die Veränderung der anzunehmenden Problematik nicht gerecht wird. Um hier nicht zu scheitern, ist eine ausführliche Analyse der Trinkvorgeschichte notwendig, die wir auf Grund unserer Ausbildung und langjährigen Erfahrung mit Ihnen durchführen können.

Weiter prüft der med. Gutachter mitgebrachte medizinische Unterlagen wie regelmäßige Laborkontrollen der Leberwerte und CDT oder Abstinenznachweise, bei fahreignungsrelevanten Krankheiten, wie z. B. Diabetes oder Bluthochdruck, entsprechende ärztliche Befunde.

Bei Drogenfragestellung

Bei Drogenfragestellung wird der Körper auf mögliche Einstichstellen oder sonstige Hinweise auf Drogenkonsum untersucht. Bei der Befragung zur Drogenvorgeschichte geht es um den Umgang mit Drogen, speziell was für Drogen in welchem Umfang konsumiert wurden.

Es findet eine Urinkontrolle statt, die nach forensischen Bedingungen ablaufen muss, d. h. Probenabgabe unter Sicht, um sicherzustellen, dass kein aktueller Drogenkonsum besteht. Weiter prüft der med. Gutachter mitgebrachte medizinische Unterlagen, wie Abstinenznachweise oder Therapieberichte.

Allgemein

An der psychologischen Untersuchung scheitern die meisten Personen bei der MPU. Wer sich gar nicht darauf vorbereitet hat, wird mit Sicherheit in diesem Teil der MPU scheitern. Wer sich nicht ausreichend auf den psychologischen Teil der MPU vorbereitet hat, weil er nur einen Gruppenkurs besucht hat, oder der Berater nicht über die ausreichende Ausbildung und Erfahrung verfügte, wird auch keine guten Chancen haben zu bestehen.

Die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Angaben ist das entscheidende Kriterium, ob ein Gutachten positiv ausfällt. Genau da liegt das Problem für die meisten MPU-Betroffenen. Ohne entsprechende Beratung fehlt das Wissen darüber, welche Angaben über die zugrunde liegende Problematik und deren notwendiger Veränderungen als nachvollziehbar eingestuft werden können.

Bei Alkoholfragestellung

Die wesentlichen Inhalte der psychologischen Untersuchung bei Alkoholfragestellung sind die Analyse des Trinkverhaltens, die Einstufung der Alkoholproblematik, die persönlichen Bedingungen für den Umgang mit Alkohol und die eingeleiteten Veränderungen.

Dabei müssen alle Punkte ineinander greifen und dürfen keinen Widerspruch zu Aktenlage bilden. Bei der Bewertung der Aktenlage durch den Gutachter, finden besonders der oder die festgestellten Promillewerte, die Uhrzeit der Blutentnahme und das Alter des Untersuchten zum Deliktzeitpunkt, Beachtung.

Die Einstufung der Alkoholproblematik ist ein heikles Thema und selbst für Fachleute nicht immer einfach (s. a. Abstinenz). Für den Laien ist es daher nur in wenigen Ausnahmen möglich, eine realistische Einstufung zu erreichen und diese auch nachvollziehbar zu erklären.

Die persönlichen Bedingungen für den Konsum sind ein weiterer wesentlicher Punkt der psychologischen Untersuchung. Nur selten gelingt es dem MPU-Betroffenen nachvollziehbar darzustellen, welche Bedingungen maßgeblich waren, ohne dass im Vorfeld eine entsprechende Aufarbeitung stattgefunden hat.

Ohne Kenntnis der persönlichen Bedingungen werden die Angaben über eingeleitete Veränderungen als nicht ausreichend oder als nicht nachvollziehbar gewertet.

Bei Drogenfragestellung

Die wesentlichen Inhalte der psychologischen Untersuchung bei Drogenfragestellung sind die Analyse des Drogenkonsums, die Einstufung der Drogenproblematik, die persönlichen Bedingungen für den Umgang mit Drogen und die eingeleiteten Veränderungen.

Dabei müssen alle Punkte ineinander greifen und dürfen keinen Widerspruch zur Aktenlage bilden. Bei der Bewertung der Aktenlage durch den Gutachter finden besonders der oder die festgestellten Blutwerte der konsumierten Drogen, die Uhrzeit der Blutentnahme und das Alter des Untersuchten zum Deliktzeitpunkt, Beachtung.

Die Einstufung der Drogenproblematik ist, im Gegensatz zur Alkoholproblematik, meist relativ klar. Allerdings können auch hier Probleme auftreten. Es können durchaus Widersprüche bei der Darstellung über den Umfang des Drogenkonsums und deren Einstufung, in Verbindung mit den erhobenen Befunden zum Deliktzeitpunkt, auftreten.

Die persönlichen Bedingungen für den Konsum sind ein weiterer wesentlicher Punkt der psychologischen Untersuchung. Nur selten gelingt es dem MPU-Betroffenen nachvollziehbar darzustellen, welche Bedingungen maßgeblich waren, ohne dass im Vorfeld eine entsprechende Aufarbeitung stattgefunden hat.

Ohne Kenntnis der persönlichen Bedingungen werden die Angaben über eingeleitete Veränderungen als nicht ausreichend oder als nicht nachvollziehbar gewertet.

Bei Punktefragestellung

Die Mehrfachpunktetäter haben es bei der MPU besonders schwer. Aus Sicht der Gutachter gilt diese Personengruppe als nur schwer beeinflussbar, da von einem sehr verfestigtem Verhaltensmuster ausgegangen wird.

Die wesentlichen Inhalte der psychologischen Untersuchung bei Punktefragestellung sind die Analyse der Delikte, die Erklärung über die Häufigkeit der Delikte und die eingeleiteten Veränderungen.

Es kommt nicht selten vor, dass sich Mehrfachpunktetäter eher in der Opfer- als in der Täterrolle sehen. Bei der Analyse der Delikte durch den Gutachter wird dass schnell erkannt, so dass die Begutachtung eigentlich schon beendet werden könnte.

Liest man sich negative Gutachten von Mehrfachpunktetätern durch, findet man, wenn überhaupt, meist recht abenteuerliche Erklärungen für die Häufigkeit der Delikte. Hier ist zwingend eine fachliche Aufarbeitung erforderlich, was Gutachter in der Regel auch erwarten. Ohne ausreichend nachvollziehbare Erklärung der Häufigkeit der Delikte, werden auch die Angaben über eingeleitete Veränderungen als nicht ausreichend oder als nicht nachvollziehbar gewertet.