MPU Gebühren können frei festgesetzt werden Bisher waren die Gebühren für eine MPU in der GebOST (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr), unter den Gebührennummern 451 bis 455 festgelegt und bundesweit gültig.
Laut § 65 Übergangsbestimmungen des StVG, ist die Verbindlichkeit seit dem 01.08.18 aufgehoben. weiterlesen
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