Nun droht eine MPU ab 1,1 Promille

Nun droht eine MPU ab 1,1 Promille BVerwG 3 C 3.20 - Urteil vom 17. März 2021 Mit Urteil vom 17.03.2021 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine MPU schon ab 1,1 Promille gefordert werden kann, wenn Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Eine solche Tatsache sei gegeben, wenn ab einem Promillewert von 1,1 oder mehr, keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Mit Urteil vom 05.04.17 (AZ. 3 C 24 15) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nur, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigen Alkoholmissbrauch begründen, eine MPU bei Ersttätern auch unterhalb von 1,6 Promille gefordert werden kann. Eine solche zusätzliche Annahme kann jetzt von einer Führerscheinstelle damit begründet werden, dass im ärztlichen Untersuchungsbericht bei der Blutentnahme keine Ausfallerscheinungen angegeben wurden. Promillesünder versuchen sich meist bei der ärztlichen Untersuchung zusammenzureißen um einen möglichst „nüchternen“ Eindruck zu hinterlassen. Soweit dass gelingt, wird dann im Wiedererteilungsverfahren eine MPU angeordnet. Wer sich allerdings betrunken gibt, um einer möglichen MPU entgegen zu wirken, wird dann wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt verurteilt, was das Strafmaß erhöhen und die verhängte Sperrfrist verlängern kann. In der Praxis werden die Führerscheinbehörden zukünftig die Strafakte anfordern, wenn eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt vorliegt. Die Strafakte enthält dann den Untersuchungsbericht und gibt Auskunft, ob alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorlagen. Es wird sich zeigen, wie dann leichte Ausfallerscheinungen gewertet werden. Auch bleibt abzuwarten, inwieweit sich dieses Urteil auch auf das Führen von Fahrerlaubnis freien Fahrzeugen,  wie Fahrrad und E-Scooter, auswirken. Es ist aber davon auszugehen, dass nach § 13 FeV, Abs. 2 Buchstabe e) auch hier eine MPU gefordert wird, wenn ein Promillewert von 1,1 oder mehr festgestellt wurde, ohne dass Ausfallerscheinungen vorlagen. Der Buchstabe e) hat folgenden Wortlaut: sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht. Strenggenommen könnte das sogar bedeuten, dass eine Teilnahme mit einem Fahrzeug gar nicht erforderlich ist, um eine MPU auferlegt zu bekommen. Es könnte daher ausreichen, dass die Kenntnis über Alkoholmissbrauch die Behörde veranlasst, die Fahreignung zu überprüfen. Bisher war die Teilnahme mit einem Fahrzeug und einer entsprechenden Alkoholisierung (1,6 Promille und mehr) Bedingung für die Anordnung einer MPU. Nur dann konnte von Alkoholmissbrauch ausgegangen werden, um eine MPU rechtmäßig zu fordern. Wenn allerdings schon 1,1 Promille und mehr, ohne Ausfallerscheinungen, einen Alkoholmissbrauch begründen, könnte die Behörde Eignungszweifel erheben, die durch eine MPU ausgeräumt werden müssten. Die Fragestellung würde dann möglicherweise wie folgt lauten: Kann der Untersuchte trotz Hinweise auf Alkoholmissbrauch Fahrzeuge der Klassen (…) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass der Untersuchte Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss führen wird? Hier der Link zu der Pressemitteilung des BVerwG Leipzig: Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht: https://www.bverwg.de/pm/2021/18

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MPU Gebühren können frei festgesetzt werden

MPU Gebühren können frei festgesetzt werden Bisher waren die Gebühren für eine MPU in der GebOST (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr), unter den Gebührennummern 451 bis 455 festgelegt und bundesweit gültig. Laut § 65 Übergangsbestimmungen des StVG, ist die Verbindlichkeit seit dem 01.08.18 aufgehoben. weiterlesen

MPU ab 1,1 Promille

Bundesverwaltungsgericht kippt Entscheidungen einer MPU unter 1,6 Promille, wenn es sich um ein Erstdelikt handelt. Mit Urteil vom 05.04.17 (AZ. 3 C 24 15) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nur, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigen Alkoholmissbrauch begründen, ein MPU bei Ersttätern auch unterhalb von 1,6 Promille gefordert werden…

Cannabis rauchen macht dumm!

Dieser Artikel bezieht sich auf Cannabiskonsumenten, die schon im frühen Lebensalter (13 -15 Jahre) einen intensiven Konsum entwickelt haben. In unserer langjährigen Beratungspraxis haben wir den Eindruck gewonnen, dass ein erheblicher Unterschied zwischen Cannabis- und Alkoholkonsumenten besteht. Insbesondere jugendliche Cannabiskonsumenten zeigen eine deutlich niedrigere geistige, sowie persönliche Entwicklung. Bei der…

Bayern SPD für Legalisierung von Cannabis

Am 24.06.15 beschloss die SPD im Landkreis München einstimmig einen Antrag, in dem die Entkriminalisierung von Cannabis gefordert wird. Zitat: Im beschlossenen Antrag werden die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, den Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren. Hierzu sollen die rechtlichen Grundlagen für eine staatlich kontrollierte Produktion,…

Crystal Meth

Fallbericht Sitzung: Beratung Berater/in: Martin Formann Das Crystal Meth eine üble Droge ist, war mir bekannt. In der Beratung wurde deutlich, wie hart und vor allem wie schnell diese Droge zuschlägt. Der Kunde gab an, bereits nach dem ersten Konsum abhängig gewesen zu sein. Der unwiderstehliche Drang die Droge weiter zu konsumieren war…

Freiwilliger Verzicht

Freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis sinvoll? Sachlage: Die Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie über den beabsichtigten Entzug Ihrer Fahrerlaubnis, weil Sie z. B. ein gefordertes Gutachten oder Fahreignungsseminar nicht fristgerecht vorgelegt haben. Gleichzeitig bekommen Sie aber auch die Möglichkeit, mit beigefügter Verzichtserklärung, freiwilling auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Mit dem freiwilligen Verzicht würden…